Internationaler Tag gegen Homo‑, Inter- und Transfeindlichkeit
Seit 1990 Homosexualität aus dem Register der psychischen Erkrankungen der WHO gestrichen wurde, hat sich in manchen Staaten, darunter auch Deutschland, durchaus einiges getan, was den Abbau von Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder sexuellen Orientierung angeht. So ist heute etwa in Deutschland die Ehe für Alle gesetzlich verankert, die geschlechtliche Identifizierung als divers wurde gesetzlich verankert und einiges mehr.
Dennoch ist immer noch ein weiter Weg zu gehen. So ist es zum Beispiel immer noch diskriminierende Praxis, dass homo- und bisexuelle Menschen und Transpersonen nicht Blut spenden dürfen, wenn sie in den letzten 12 Monaten sexuellen Kontakt hatten. Das ist eine empörende Regelung, die ohne jede faktische Grundlage dieser Personengruppe ein risikoreicheres Sexualverhalten unterstellt. Auch hat die Bundesregierung keine Reform des Abstammungsrechtes auf den Weg gebracht, die Regenbogenfamilien stärken würde, indem etwa der nicht gebärenden Partnerin in einer gleichgeschlechtlichen Ehe ein gleichwertiger rechtlicher Mutterschaftsstatus zuerkannt wird. Ebenso müssen elterliche Rechte bei Trennung so geregelt werden, dass Elternteile aus Regenbogenfamilien hier nicht gegenüber anderen in Trennung oder Scheidung lebenden Eltern benachteiligt werden. Entsprechende Regelungen liegen auf dem Tisch, es ist aber zu befürchten, dass sie bis zum Ende dieser Legislatur nicht mehr beschlossen werden.


